Pünktlich zum Start der Motorradsaisson 2010 macht eine Mitteilung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (www.ptb.de) nach Angaben des Onlinenachrichtenportals „Der Westen“ der Polizei das Leben schwerer.
Die an Motorrädern montierten Videomess- und aufzeichnungssysteme liefern keine zuverlässigen Messergebnisse und sind bei der Ermittlung von Geschwindigkeitsverstößen möglicherweise nicht gerichtverwertbar.
Ursache hierfür ist nach Auskunft der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, dass sich aufgrund der Verringerung des Abrollumfangs der Reifen bei Schrägstellung die Messwerte für die Wegstrecke Geschwindigkeit fehlerhaft ermittelt werden, was eine zu hohe Geschwindigkeit zur Folge hat. Dies hat zur Folge, dass eine Messung nur noch auf geraden Strecken möglich ist.
Gerade die für Motorradfahrer interessanten kurvigen Streckenabschnitte sind aber mittels zuverlässiger Messergebnisse danach nicht mehr durch Hinterherfahrt kontrollierbar.
Nach der Pressemitteilung seien in Bayern derzeit für die Überwachung der Einhaltung von Höchstgeschwindigkeiten keine Videomotorräder im Einsatz.