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auf der Webseite für Motorrad, Motorradfahrer und Verkehrsrecht.

Diese Webseite beschäftigt sich mit den rechtlichen Belangen von Motorradfahrer im Straßenverkehr.


Hier finden Motorradfahrer Informationen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, insbesondere bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen sowie Informationen zum Fahrerlaubnisrecht.


Sie finden Antworten zu den Fragen wie zum Beipiel Darf ich mich in einem Stau mit meinem Motorrad durchschlängeln? Was passiert bei einem Unfall auf einer Rennstrecke? Gibt es Besonderheiten bei Gruppenfahrten?


Auf dieser Seite finden Sie zudem eine Fülle an für Motorradfahrer interessanten und wichtigen Urteilen.


Wenn es tatsächlich zum Fall aller Fälle gekommen ist beraten und vertreten wir unsere Mandanten engagiert und umfassend bei der Abwicklung und Regulierung von Verkehrsunfällen als auch in Bussgeldangelegenheiten und Fragen des Fahrerlaubnisrechts, z.Bsp. bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder bei drohendem Fahrverbot oder drohendem Entzug der Fahrerlaubnis.


Durch eine sorgfältige und kompetente anwaltliche Beratung stehen wir unseren Mandanten mit unserer Erfahrung zur Seite.


Ihr RA Frederick Pitz

Rechtsanwälte Zipper & Collegen, Schwetzingen


 

Urteile aus der Welt des Motorradrechts:

Fahren ohne DB-Eater ...auf ein neues

Im Juni diesen Jahres erreichte mich der Anruf eines Mandanten. Diesem wurde durch den Landkreis Zwickau vorgeworfen, er habe sein Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Der Mandant hatte nämlich seinen DB-Eater aus seinem Sportauspuff entfernt. Die Behörde stütze Ihren Tatvorwurf auf die Regelung des 48 FZV und verlangte von dem Mandanten die Zahlung eines Bußgelds von EUR 75,00 mit der Folge des Eintrags von 3 Sammelpunkten in der Flensburger Kartei.

Die FZV ist für Fälle der vorliegenden Art jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage, wovon ich mit ausführlicher Begründung des Einspruchs auch die Bußgeldstelle überzeugen konnte. Mein Mandant bezahlt nun ein Verwarngeld von EUR 25,00.

NOCHMALS: Dies ist keine Aufforderung an all diejenigen mit entfernten DB-Eater durch die Landschaft zu donnern und dem Ansehen aller Biker zu schaden. Vielmehr sollte der Gesetzgeber ...

Verschuldensquote bei Überholerunfall

Will ein Motorradfahrer zwei vor ihm fahrende Fahrzeuge überholen und kommt es dann zum Unfall, weil das vor dem Motorrad fahrende Fahrzeug ebenfalls zum Überholen ansetzt, haften sowohl der Motorradfahrer wie auch der zum Überholen ausscherende jeweils hälftig, wenn kein überwiegendes Verschulden eines der Unfallbeteiligten festzustellen ist.

Eine alleinige Haftung ist nur in solchen Fällen gegeben, in denen entweder höhere Gewalt oder das überwiegende Verschulden eines der Unfallbeteiligten festgestellt werden kann.

Zu den Voraussetzungen an das verkehrsrichtige Verhalten hat das OLG Brandenburg mit Urteil vom 23.06.2011 (Az. 12 U 270/08) festgestellt, dass es einem Motorradfahrer zumutbar ist, „(nach Ausleitung einer Linkskurve) zunächst von seinem Überholvorhaben abzusehen, bis er sich sicher sein kann, dass das unmittelbar vor ihm fahrende Fahrzeug nicht seinerseits das Voranfahrende überholen ...

Abzug Neu für Alt und Nutzungsausfallschaden

Das OLG Frankfurt hat sich in seinem Urteil vom 08.02.2011 (Az. 22 U 162/08) mit der immer wiederkehrenden Frage des Nutzungsausfallschadens bei Motorrädern und des Abzugs Neu für Alt für gebrauchte Schutzkleidung befasst.

Unter dem Abzug Neu für Alt ist der Vorteil zu verstehen, den der Eigentümer einer Sache durch deren bisherigen Gebrauch erfahren hat.
Bei Motorradschutzkleidung wurde ein Abzug Neu für Alt in den vergangenen Jahren bisher verneint, es stehe nicht der Trageaspekt sondern Schutzkriterien der Kleidung im Vordergrund.

Insbesondere das LG Frankfurt hat hier konsequent einen Abzug verneint.

Das OLG Frankfurt bejaht nun in seiner Entscheidung auch bei Schutzkleidung die Vornahme des Abzugs Neu für Alt und nimmt vom Neuwert der jeweiligen Gegenstände einen angemessenen, vom Gericht im Wege der ...

Fahren ohne DB-Eater

Mein Mandant wurde in dieser Saison durch die Polizei kontrolliert. Er hatte keinen DB-Eater in seinem Sportauspuff montiert. Gegen ihn wurde ein Bußgeld in Höhe von EUR 50,00 ausgesprochen, gegen den er sich zur Wehr gesetzt hat.

Mit Beschluss vom 29.08.2011 hat das Amstgericht Pößneck (Az. 654 Js 22961/11 1 OWi) den Bußgeldbescheid abgeändert und eine Geldbuße in Höhe von EUR 25,00 festgesetzt.

Alleinige Haftung des Wendenden bei Kollision mit Überholer

Beginnt ein Verkehrsteilnehmer aufgrund nicht ausreichender Straßenbreite sein Wendemanöver vom rechten Fahrbahnrand, hat er dafür Sorge zu tragen, dass eine Gefährdung des entgegenkommenden und des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Kommt es hierbei zum Unfall mit einem überholenden Verkehrsteilnehmer, spricht zunächst der Anschein für ein alleiniges Verschulden des Wendenden am Verkehrsunfall (AG Pforzheim, Urteil vom 11.08.2011, Az. 8 C 3000/10).

Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde:

Ein Fahrzeugführer wollte auf einer Landstraße sein Fahrzeug wenden. Der Fahrzeugführer zog einen Anhänger und fuhr mit seinem Gespann an den rechten Fahrbahnrand heran, um sodann von dort aus unter Zuhilfenahme einer Feldwegeinfahrt sein Fahrzeug wenden zu können.

Der von uns vertretene ...

Rücktritt vom Kaufvertrag nur bei Erheblichkeit des Mangelsetreff

Der BGH hat in seiner Entscheidung am 29.06.2011 unter dem Az. VIII ZR 202/10 entschieden:

Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist bei einem behebbaren Mangel dann ausgeschlossen, wenn die Kosten seiner Beseitigung im Verhältnis zum Kaufpreis geringfügig sind. Das ist - auch im gehobenen Preissegment - jedenfalls dann der Fall, wenn die Mängelbeseitigungskosten ein Prozent des Kaufpreises nicht übersteigen.

Für die Frage der Erheblichkeit der Pflichtverletzung im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB kommt es auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung nur dann an, wenn der Mangel nicht oder nur mit hohen Kosten behebbar oder die Mangelursache im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ungewiss ist, etwa weil auch der Verkäufer sie nicht feststellen konnte.

Der BGH führt in der Entscheidung weiter ...

Verabredung zum illegalen Straßenrennen durch Blickkontakt

Ausreichend für die Veranstaltung eines nicht genehmigten Rennens kann nach Ansicht des OLG Hamm (Beschluss, v. 28.02.2011, Az. III – 5 RBs 267/10) bereits die durch einmaligen Blickkontakt getroffene Verabredung zum Rennen sein.

In dem zu entscheidenden Fall trafen sich zwei Kraftfahrzeugführer an einer roten Ampel. Beide kannten sich nicht. Aufgrund eines unstreitig zwischen Beiden stattgefunden Kontakts starten sie bei Grünwerden der Ampel ihre Fahrzeuge mit durchdrehenden Reifen (Kavalierstart) um 300 Meter weiter zu einer Tankstelle zu fahren.

Das OLG führt in den Entscheidungsgründen aus:

„Insbesondere ist das Amtsgericht aufgrund seiner rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen von einem Kraftfahrzeugrennen im Sinne der §§ 29 Abs. 1, 49 Abs. 2 Nr. 5 StVO ausgegangen. Rennen im Sinne dieser Vorschrift sind Wettbewerbe oder Teile ...

Nutzungsausfall auch für die Zeit der anwaltlichen Beratung

Nach Rechtsansicht des LG Saarbrücken (Urteil v. 07.06.11, Az. 13 S 43/11) ist dem durch einen Unfall Geschädigten auch für die Zeit, in der er sich zunächst vor Erteilung des Auftrags zur Reparatur und für die Zeit, die der Sachverständige für die Erstellung seines Gutachtens benötigt, der Nutzungsausfall des durch den Unfall beschädigten Fahrzeugs zu ersetzen, wenn der Geschädigte zeitnah nach dem Unfall mit seinem Rechtsanwalt Kontakt aufnimmt und einen Termin vereinbart.

Kein Fahrverbot bei sich wiederholenden Geschwindigkeitsverstößen unter 26km/h

Nach § 4 Abs. 2 BKatV kann wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ein Fahrverbot angeordnet werden.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel dann in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Das OLG Bamberg hatte nun über die Frage zu entscheiden, ob auch ein Fahrverbot in Betracht komme, wenn der Betroffene zwar mehrfach innerhalb der Jahresfrist mehrere Geschwindigkeitsverstöße nachgewiesen werden können, in keinem dieser Fälle aber die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 26 km/h betragen hatte.

Das OLG Bamberg hat mit ...

Fahrtenbuchauflage auch bei verspäteter Information über Verkehrsverstoß

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte mit Beschluss vom 07.04.2011 (Az. 8 B 306/11) über die Frage zu entscheiden, ob die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage auch noch verhältnismäßig ist, wenn der Fahrzeughalter nicht zeitnah durch die Behörde über den Verkehrsverstoß informiert worden war.

Privaten Fahrzeughaltern obliegt keine Dokumentationspflicht, wer wann mit ihrem Fahrzeug gefahren ist. Aus diesem Grund obliegt es der zuständigen Behörde den privaten Fahrzeughalter zeitnah binnen einer Frist von 2 Wochen über den mit seinem Fahrzeug begangenen Verstoß zu informieren (siehe auch unser Artikel Die Fahrtenbuchauflage).

Versäumt die Behörde diese Frist, kann sie dem Halter nicht entgegenhalten, er habe nicht hinreichend bei der Ermittlung des Fahrers mitgewirkt und die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage hierauf ...

Sonntag, 12. Juni 2011
Samstag, 26. März 2011
Samstag, 19. März 2011
Montag, 07. März 2011

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Liebe Webmaster, mehr und mehr finde ich von mir geschriebene Artikel auf fremden Webseiten. Ich freue mich darüber, dass meine Artikel auf euren Seiten weiter verbreitet werden und so das rechtliche Gespür aller Biker gefördert wird.

Nicht erfreut bin ich allerdings davon, dass meine Artikel auf einer Vielzahl von Webseiten ohne Quellenverweis angeboten und damit als Schöpfung der Autoren dieser Webseiten dargestellt werden.

Gerne kann jeder meine Artikel auf seinen privat betriebenen Webseiten verwenden, dies aber unter der Voraussetzung, dass unterhalb des Artikeltexts die Quelle wie folgt angeben wird:

Quelle: www.motorrad-recht.de | Autor: Rechtsanwalt Frederick Pitz

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